Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgeltung von Mehrarbeit an Feiertagen; Arbeit an gesetzlichen Wochenfeiertagen mit oder ohne Freizeitausgleich; Auslegung einer Tarifnorm; Deutung des Begriffs "Freizeitausgleich" als bezahlte oder unbezahlte Freizeit; Variierung der Anzahl der für das gleiche Entgelt ...
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsentgelt: Vergütung von Feiertagsarbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 15.10.1997 - 11 Ca 105/97
- LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
- LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 5 AZR 341/99
- BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 341/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 22.08.1995 - 3 AZR 42/95
Zeitzuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
Der Beklagte meint, für die Zuschlagsregelung des § 39 Abs. 1 Satz 2 d ...-TV genüge die in § 15 Abs. 2 ...-TV vorgeschriebene Freizeitgewährung, während der Kläger gestützt auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22.08.1995 - 3 AZR 42/95, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge ... = ZTR 1995, 558 = NZA-RR 1996, 38 ) die gegenteilige Auffassung vertritt.Auf der anderen Seite verkennt der Kläger den maßgeblichen Unterschied zwischen dem vorliegenden Fall und dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.1995 (3 AZR 42/95, a.a.O.) zugrundeliegenden Fall.
Der DRK-TV hat die Sonn- und Feiertagsarbeit aber nur bei der Verteilung der Arbeitszeit gleichgestellt, dagegen nicht bei der Zuschlagsregelung des § 39 (BAG Urteil vom 22.08.1995 - 3 AZR 42/95, a.a.O.).
Es ist nämlich, was der Kläger übersehen hat, zu beachten, daß die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.1995 - 3 AZR 42/95, a.a.O. einen Fall betraf, bei dem der dortige Kläger im Stundenlohn arbeitete, während vorliegend ein festes Bruttomonatsgehalt vereinbart ist.
Bei Anlegen der vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 22.08.1995 (3 AZR 42/94, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge ... = ZTR 1995, 558 = NZA-RR 1996, 38 ) aufgestellten Grundsätze ergibt sich, daß der Kläger für die Arbeit am 03.10.1995 bezahlten Freizeitausgleich erhalten hat und ihm deshalb nur ein Zuschlag in Höhe von 35 % gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 d bb ...-TV zusteht.
bb) Hier zeigt sich nun auch ein wesentlicher Unterschied zu dem vom BAG im Urteil vom 22.08.1995 (3 AZR 42/94, AP Nr. 4 zu § TVG Tarifverträge ... = ZTR 1995, 558 = NZA-RR 1996, 38 ) entschiedenen Fall.
- BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 362/83
Seitenmonteur im Zeitungsdruck - Eingruppierung - Rechnergesteuerte Textsysteme - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
Der Beklagte meint, für die Zuschlagsregelung des § 39 Abs. 1 Satz 2 d ...-TV genüge die in § 15 Abs. 2 ...-TV vorgeschriebene Freizeitgewährung, während der Kläger gestützt auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22.08.1995 - 3 AZR 42/95, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge ... = ZTR 1995, 558 = NZA-RR 1996, 38 ) die gegenteilige Auffassung vertritt.Bei Anlegen der vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 22.08.1995 (3 AZR 42/94, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge ... = ZTR 1995, 558 = NZA-RR 1996, 38 ) aufgestellten Grundsätze ergibt sich, daß der Kläger für die Arbeit am 03.10.1995 bezahlten Freizeitausgleich erhalten hat und ihm deshalb nur ein Zuschlag in Höhe von 35 % gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 d bb ...-TV zusteht.
- BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95
Gesetzlicher Zinsanspruch - Bruttoentgeltforderung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
Die 519 Berufungskammer hält im übrigen auch nach dem Vorlagebeschluß des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11.08.1998 (9 AZR 122/95, AP Nr. 1 zu § 228 BGB = NZA 1999, 85 = ZIP 1998, 1848) an den Großen Senat an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fest, daß die Prozeßzinsen lediglich aus dem zugesprochenen Nettobetrag zu entrichten sind.
- BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 593/95
Zeitzuschläge für Feiertagsarbeit
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
Während es dort nämlich, worauf der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem späteren Urteil (BAG Urteil vom 18.04.1996 - 6 AZR 593/95, AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge Bundesbahn = NZA 1996, 1222 ) zu Recht hingewiesen hat, um einen Fall der Entlohnung im Stundenlohn ging, erhält der Kläger ein festes Bruttomonatsgehalt in Höhe von DM 5.233,-. - BAG, 16.01.1970 - 4 AZR 96/69
Erteilen von Rechtsauskünften - Organisation der Bundesanstalt - Sachbearbeiter …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
Während es dort nämlich, worauf der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem späteren Urteil (BAG Urteil vom 18.04.1996 - 6 AZR 593/95, AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge Bundesbahn = NZA 1996, 1222 ) zu Recht hingewiesen hat, um einen Fall der Entlohnung im Stundenlohn ging, erhält der Kläger ein festes Bruttomonatsgehalt in Höhe von DM 5.233,-. - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (…vgl. BAG vom 09.03.1983 - 4 AZR 61/70 - a.a.O.; vom 20.04.1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = NZA, 1985, 160). - BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (…vgl. BAG vom 09.03.1983 - 4 AZR 61/70 - a.a.O.; vom 20.04.1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = NZA, 1985, 160). - BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80
Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen (BAG vom 09.03.1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung). - BAG, 22.08.1995 - 3 AZR 40/95
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn der Kläger an diesen freien Tagen hätte "Stunden schreiben dürfen" (BAG Urteil vom 22.08.1995 - 3 AZR 40/95).
- BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 341/99
Arbeitsentgelt: Vergütung von Feiertagsarbeit
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. März 1999 - 10 Sa 149/97 - aufgehoben.