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   LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97   

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LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97 (https://dejure.org/1999,9742)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.03.1999 - 10 Sa 149/97 (https://dejure.org/1999,9742)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 1999 - 10 Sa 149/97 (https://dejure.org/1999,9742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgeltung von Mehrarbeit an Feiertagen; Arbeit an gesetzlichen Wochenfeiertagen mit oder ohne Freizeitausgleich; Auslegung einer Tarifnorm; Deutung des Begriffs "Freizeitausgleich" als bezahlte oder unbezahlte Freizeit; Variierung der Anzahl der für das gleiche Entgelt ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: Vergütung von Feiertagsarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.08.1995 - 3 AZR 42/95

    Zeitzuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
    Der Beklagte meint, für die Zuschlagsregelung des § 39 Abs. 1 Satz 2 d ...-TV genüge die in § 15 Abs. 2 ...-TV vorgeschriebene Freizeitgewährung, während der Kläger gestützt auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22.08.1995 - 3 AZR 42/95, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge ... = ZTR 1995, 558 = NZA-RR 1996, 38 ) die gegenteilige Auffassung vertritt.

    Auf der anderen Seite verkennt der Kläger den maßgeblichen Unterschied zwischen dem vorliegenden Fall und dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.1995 (3 AZR 42/95, a.a.O.) zugrundeliegenden Fall.

    Der DRK-TV hat die Sonn- und Feiertagsarbeit aber nur bei der Verteilung der Arbeitszeit gleichgestellt, dagegen nicht bei der Zuschlagsregelung des § 39 (BAG Urteil vom 22.08.1995 - 3 AZR 42/95, a.a.O.).

    Es ist nämlich, was der Kläger übersehen hat, zu beachten, daß die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.1995 - 3 AZR 42/95, a.a.O. einen Fall betraf, bei dem der dortige Kläger im Stundenlohn arbeitete, während vorliegend ein festes Bruttomonatsgehalt vereinbart ist.

    Bei Anlegen der vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 22.08.1995 (3 AZR 42/94, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge ... = ZTR 1995, 558 = NZA-RR 1996, 38 ) aufgestellten Grundsätze ergibt sich, daß der Kläger für die Arbeit am 03.10.1995 bezahlten Freizeitausgleich erhalten hat und ihm deshalb nur ein Zuschlag in Höhe von 35 % gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 d bb ...-TV zusteht.

    bb) Hier zeigt sich nun auch ein wesentlicher Unterschied zu dem vom BAG im Urteil vom 22.08.1995 (3 AZR 42/94, AP Nr. 4 zu § TVG Tarifverträge ... = ZTR 1995, 558 = NZA-RR 1996, 38 ) entschiedenen Fall.

  • BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 362/83

    Seitenmonteur im Zeitungsdruck - Eingruppierung - Rechnergesteuerte Textsysteme -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
    Der Beklagte meint, für die Zuschlagsregelung des § 39 Abs. 1 Satz 2 d ...-TV genüge die in § 15 Abs. 2 ...-TV vorgeschriebene Freizeitgewährung, während der Kläger gestützt auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22.08.1995 - 3 AZR 42/95, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge ... = ZTR 1995, 558 = NZA-RR 1996, 38 ) die gegenteilige Auffassung vertritt.

    Bei Anlegen der vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 22.08.1995 (3 AZR 42/94, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge ... = ZTR 1995, 558 = NZA-RR 1996, 38 ) aufgestellten Grundsätze ergibt sich, daß der Kläger für die Arbeit am 03.10.1995 bezahlten Freizeitausgleich erhalten hat und ihm deshalb nur ein Zuschlag in Höhe von 35 % gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 d bb ...-TV zusteht.

  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95

    Gesetzlicher Zinsanspruch - Bruttoentgeltforderung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
    Die 519 Berufungskammer hält im übrigen auch nach dem Vorlagebeschluß des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11.08.1998 (9 AZR 122/95, AP Nr. 1 zu § 228 BGB = NZA 1999, 85 = ZIP 1998, 1848) an den Großen Senat an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fest, daß die Prozeßzinsen lediglich aus dem zugesprochenen Nettobetrag zu entrichten sind.
  • BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 593/95

    Zeitzuschläge für Feiertagsarbeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
    Während es dort nämlich, worauf der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem späteren Urteil (BAG Urteil vom 18.04.1996 - 6 AZR 593/95, AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge Bundesbahn = NZA 1996, 1222 ) zu Recht hingewiesen hat, um einen Fall der Entlohnung im Stundenlohn ging, erhält der Kläger ein festes Bruttomonatsgehalt in Höhe von DM 5.233,-.
  • BAG, 16.01.1970 - 4 AZR 96/69

    Erteilen von Rechtsauskünften - Organisation der Bundesanstalt - Sachbearbeiter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
    Während es dort nämlich, worauf der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem späteren Urteil (BAG Urteil vom 18.04.1996 - 6 AZR 593/95, AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge Bundesbahn = NZA 1996, 1222 ) zu Recht hingewiesen hat, um einen Fall der Entlohnung im Stundenlohn ging, erhält der Kläger ein festes Bruttomonatsgehalt in Höhe von DM 5.233,-.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG vom 09.03.1983 - 4 AZR 61/70 - a.a.O.; vom 20.04.1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = NZA, 1985, 160).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG vom 09.03.1983 - 4 AZR 61/70 - a.a.O.; vom 20.04.1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = NZA, 1985, 160).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen (BAG vom 09.03.1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 22.08.1995 - 3 AZR 40/95
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
    Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn der Kläger an diesen freien Tagen hätte "Stunden schreiben dürfen" (BAG Urteil vom 22.08.1995 - 3 AZR 40/95).
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 341/99

    Arbeitsentgelt: Vergütung von Feiertagsarbeit

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. März 1999 - 10 Sa 149/97 - aufgehoben.
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